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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STOLL SICHERHEITSTECHNIK

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen STOLL Sicherheitstechnik, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Lucas Stoll, Billinghauser Str.177, 32791 Lage, Telefon (05232) 7999104, Mail info@stollsicherheitstechnik.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

 

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

 

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

 

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.

 

5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen

 

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die STOLL Sicherheitstechnik, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der STOLL Sicherheitstechnik zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der STOLL Sicherheitstechnik ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der STOLL Sicherheitstechnik kommt der Vertrag zwischen der STOLL Sicherheitstechnik und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Beginn der Ausführung der Leistung.

 

1.2. Angebote der STOLL Sicherheitstechnik gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

 

1.3. Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Datenschutz

Zustimmung gemäß § 4 Z 14 DSG 2000 und DSGVO 2019: Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten (Titel, Vorname, Familienname, ggfls. Mitgliedkarten bzw. Kundennummer, Wohnadresse, Anlagenadresse (das ist zb. Adresse der Alarmanlage etc.) Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Zusendungen von Informationen über neue Angebote, Produkte und Dienstleistungen per Post, E-Mail und Telefon an STOLL Sicherheitstechnik, sowie an die auf der Website ausgewiesenen Partnerbetrieben weitergegeben und für diese Zwecke verarbeitet werden dürfen. Meine Zustimmung kann ich jederzeit schriftlich per Post an STOLL Sicherheitstechnik, Billinghauser Str.177, 32791 Lage widerrufen.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

 

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 50% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die STOLL Sicherheitstechnik stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.

 

3.3. Die verbaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von STOLL Sicherheitstechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware).

 

3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

      Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von STOLL Sicherheitstechnik bis zur Erfüllung sämtlicher STOLL Sicherheitstechnik gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

 

      Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an STOLL Sicherheitstechnik erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

 

      Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

 

      Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von STOLL Sicherheitstechnik, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von STOLL Sicherheitstechnik. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde STOLL Sicherheitstechnik unverzüglich zu benachrichtigen.

 

      Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an STOLL Sicherheitstechnik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die STOLL Sicherheitstechnik abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

 

      Auf Verlangen von STOLL Sicherheitstechnik hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und STOLL Sicherheitstechnik die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. STOLL Sicherheitstechnik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von STOLL Sicherheitstechnik freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

      Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

 

 

4. Gewährleistung

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet STOLL Sicherheitstechnik über die Art der Nichterfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

 

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

 

4.4 Gewährleistung für WLAN-Systeme:

Für die einwandfreie Funktionalität von WLAN-Systemen übernimmt die STOLL Sicherheitstechnik keine ausdrückliche Gewährleistung, es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Mangel vor, der auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Insbesondere kann der Auftragnehmer nicht für Störungen haftbar gemacht werden, die auf externe Einflüsse wie Interferenzen, elektromagnetische Störungen oder unsachgemäße Nutzung seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.

 

4.5 Support und Fehlerbehebung:

Der Auftragnehmer bietet im Rahmen der Vereinbarungen angemessenen Support für die WLAN-Systeme an. Bei auftretenden Problemen erfolgt die Fehleranalyse und -behebung nach den vereinbarten Konditionen. Nicht inbegriffen sind jedoch Störungen, die nicht direkt auf die gelieferten WLAN-Systeme zurückzuführen sind.

 

Diese Regelung erstreckt sich über die gesamte Laufzeit des Vertrages und schließt ausdrücklich die Gewährleistung für die spezifische Leistungsfähigkeit von WLAN-Systemen ein.

 

5. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht so weit STOLL Sicherheitstechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die STOLL Sicherheitstechnik dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

6. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges

6.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Sicherung von Grundstücken, Objekten, Öffnungen, Räumen durch Melder bewirkt, dass bei Eindringen in den gesicherten Bereich und/oder bei physikalischen Veränderungen in den gesicherten Bereichen gegenüber den vom Hersteller festgelegten oder auf Kundenangaben abgestimmten Parametern jeweils Alarm ausgelöst wird;

 

6.2. Darüber hinaus gehende Funktionen und Sicherungen, insbesondere die einer Einbruchsverhinderung, bieten die Alarmsysteme nicht.

 

6.3. Fehl- und/oder Täuschungsalarme, ausgelöst insbesondere durch falsche Bedienung oder durch Einwirkung aus der Umgebung, können nicht ausgeschlossen werden.

 

6.4. Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die auf Grund Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes, Regel der Technik und sonstigen als Vertragsinhalt vereinbarten Hinweisen erwartet werden dürfen.

 

6.5. Aufgrund physikalischer Tatsachen kann bei keinem Funkverfahren, folglich auch bei keinem Funkalarmsystem, eine 100 %-ige Verfügbarkeit der Funkübertragung garantiert werden.

 

6.6. Für die Errichtung von Funksystemen ist vorab generell eine kostenpflichtige Messung erforderlich. Wird auf Wunsch des Kunden eine Messung aus Kostengründen unterlassen, gilt die Leistung vereinbarungsgemäß auch als vertragskonform, wenn das System nach Fertigstellung die Funktionen nicht erbringen kann. Mehraufwendungen zur Erreichung der Funktionsfähigkeit, die dann erst bei der Montage festgestellt werden können, sind auch von diesem zu tragen. Diese Zusatzkosten ergeben sich durch Notwendigkeit weiterer Funkmodule oder Repeater und deren Montage und Programmieraufwand.

 

6.7. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist nicht auszuschließen, dass Schäden an bereits vorhandenen Leitungen, Geräten und dergleichen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen können. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich/ Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüche des Vertragspartners ausgeführt werden.

 

2. Kosten

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

 

2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die STOLL Sicherheitstechnik nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

 

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

 

2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

 

2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

 

2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

 

3. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die STOLL Sicherheitstechnik zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die STOLL Sicherheitstechnik Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

 

4. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. STOLL Sicherheitstechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

 

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

 

5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

 

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist STOLL Sicherheitstechnik nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

 

5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.1 Die Angaben von STOLL Sicherheitstechnik über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

 

6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der STOLL Sicherheitstechnik nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessen Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

 

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

 

8. erweitertes Pfandrecht

8.1. STOLL Sicherheitstechnik steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

 

8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage STOLL Sicherheitstechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von STOLL Sicherheitstechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von STOLL Sicherheitstechnik für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

V. Schlussbestimmungen

1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@stollsicherheitstechnik.de

 

STOLL Sicherheitstechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der STOLL Sicherheitstechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

 

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

7694 Kehl am Rhein

 

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

 

3. Die STOLL Sicherheitstechnik hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

 

4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von STOLL Sicherheitstechnik vereinbart.

 

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008

(„Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er

seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die STOLL Sicherheitstechnik ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche

Tätigkeit auf irgendeiner Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich

dieser Tätigkeit fällt.

 

 

 

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Veröffentlicht: 05.02.2023

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